Unsere Aufgabe besteht darin, gemeinsam und einheitlich die (Mund-)Gesundheit Ihrer Kinder zu erhalten.
§ 21 Sozialgesetzbuch V
Alle Kinder sollen eine Chance auf gesunde Zähne bekommen - der Sozialstatus eines Menschen soll nicht an seinen Zähnen ablesbar sein. Dafür hat der Gesetzgeber im § 21 SGB V den gesetzlichen Anspruch aller Kinder vom 0. bis 12. Lebensjahr auf die Maßnahmen der hessischen Gruppenprophylaxe formuliert.
Auf der Basis des Konzeptes 5 Sterne für gesunde Zähne gehört dazu:
Wir geben Tipps zur optimalen Zahnpflege und halten Angebote für Kindergärten und Schulen bereit.